Europäische Rechtsvorschriften
Innerhalb Europas wurden viele der nationalen Gesetzestexte durch einheitliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union harmonisiert und einheitlichen Zielen unterworfen. Dabei können Rechtsvorschriften durch Verordnungen direkt und verbindlich in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Oder die Mitgliedsländer müssen die Zielvorgaben einer Europäischen Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Daraus ergibt sich ein enges und teilweise unübersichtliches Geflecht aus nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben.
Diese Rechtsvorschriften betreffen unterschiedlichste Branchen und Bereiche: Von Chemikalien (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; REACH-Verordnung), Spielzeugen (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG), bis hin zu Lebensmittelkontaktmaterialien (Verordnung (EG) Nr. 1935/2004)
Die EuDiCo hilft Ihnen dabei, die für Sie relevanten gesetzlichen Vorschriften zu identifizieren und unterstützt Sie als kompetenter Partner bei der Einhaltung nationaler und europäischer Konformitätsanforderungen. Ebenso steht Ihnen die EuDiCo bei der Beurteilung nicht konformer Produkte oder bei Problemen mit der Marktüberwachung als Partner zur Seite. Wir erstellen für Sie toxikologische Gutachten und geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung Ihres Produktes, die als Basis für den weiteren behördlichen Umgang dient.
Neben der direkten fachlichen Beratung bietet die EuDiCo Schulungen zu den europäischen Rechtsvorschriften verschiedener Bereiche an:
- Sachkundeschulung CLP (gem. REACH Anhang II)
- Gefahrstoffe, Chemie-Grundlagen für die QS
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände
- Toxikologie, z.B. Grundlagen für den Arbeitsschutz
- Spielzeugsicherheit
- Risikokommunikation
- Textil und Gefahrstoffe
Kontaktieren Sie die EuDiCo für mehr Informationen.