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REACH in Kürze


Seit dem 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 bezüglich der "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" in Kraft.

Das Hauptziel dieser Verordnung ist die Verwirklichung des Vorsorgeprinzips:

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen sicherstellen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen.

Um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, ist die Industrie für die Ermittlung und Begrenzung von Risiken durch Herstellung und Einsatz chemischer Stoffe verantwortlich.

Die verschiedenen Teilnehmer der Wertschöpfungskette haben unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:

Grafik_REACH_Wertschöpfungskette


Jedes Unternehmen kann mehrere dieser Rollen einnehmen und hat somit eventuell verschiedene Aufgaben und Pflichten zu erfüllen.


Wir unterstützen Sie dabei gerne mit unseren Serviceleistungen.


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