English Nederlands Deutsch

Home


 
 
Unser Service
 
REACH
 
Toxikologische
Gutachten
 
EUROPÄISCHE
RECHTSVORSCHRIFTEN
 
Spielzeugsicherheit
 
Trinkwasseranalytik
 
<<
 

Spielzeugsicherheit

 

Am 20. Juli 2009 ist die neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in Kraft getreten. Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten seit dem 20. Juli 2011. Die chemischen Anforderungen an Spielzeug sind ab dem 20. Juli 2013 verbindlich, wobei in Deutschland zum Teil strengere Grenzwerte gelten, als von der EU vorgegeben worden sind.

Die EuDiCo GmbH berät Sie kompetent, schnell und zuverlässig rund um das Thema Sicherheit von Spielzeugen. Wir können auf eine langjährige Mitarbeit in internationalen Gremien verweisen und sind beispielsweise im europäischen Normungsausschuss zur chemischen Sicherheit von Spielzeugen sowie im DIN vertreten.

EuDiCo bietet auf Anfrage Schulungen zu regulatorischen Aspekten von Non-Food-Produkten sowie im Bereich Qualitätssicherung von Spielzeug an. Die EuDiCo GmbH ist bereits häufig in der Vergangenheit mit Lehrtätigkeiten auf Fortbildungsseminaren des Deutschen Spielwarenverbandes DVSI, des TIE und des TÜV Rheinlandes in Erscheinung getreten.

EuDiCo ist Ihnen bei der Erstellung und Durchführung eines Prüfplans behilflich, damit ihr Spielzeug den nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf seine chemischen, physikalischen und mechanischen Eigenschaften entspricht.

Bei der Beurteilung nicht konformer Produkte oder bei Problemen mit der Marktüberwachung steht EuDiCo Ihnen als Partner zur Seite. Wir erstellen Ihnen toxikologische Gutachten, und geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung Ihres Produktes, die als Basis für den weiteren behördlichen Umgang dient.

 

Kontaktieren Sie die EuDiCo für mehr Informationen.

 

Home Kontakt Über uns Impressum Datenschutzerklärung